Beispiele
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass nur wenige Anbieter den Verbraucherschutz ernst nehmen. Häufig wird nicht oder falsch über das gesetzliche Widerrufsrecht belehrt.
Wir haben drei Beispiele zusammengestellt, bei denen nicht oder nicht korrekt über das Widerrufsrecht der Verbraucher belehrt wird.*
Forge of Empires und Elvenar von Innogames
Über die Kaufabwicklung bei Forge of Empires des Hamburger Anbieters Innogames waren wir besonders erschrocken.
Im Shop bei Forge gab es im Januar 2021 keine Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher. In der Folge haben Spieler von Forge of Empires keine Kenntnis von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht.
Auch in der nach dem Kauf zugestellten Rechnung von Innogames findet sich kein Hinweis auf das Widerrufsrecht für Verbraucher.
Die so getätigten Käufe lassen sich für zwölf Monate und 14 Tage widerrufen. Forge of Empires ist daher leider ein Paradebeispiel dafür, dass viele Anbieter von Onlinediensten den Verbraucherschutz nicht ernst genug nehmen.
Zudem ist die Integration von Paypal schlampig. Im neu geöffneten Fenster des Zahlungsanbieters genügt bereits ein Klick auf „Weiter“ um den Kauf abzuschließen. Dies verstößt offensichtlich gegen die sogenannte „Button Lösung“.
Die so getätigten Käufe sind nichtig, also nicht wirksam zustande gekommen und können rückabgewickelt werden.
*Es handelt sich bei dem vorstehenden Beispiel nicht um Rechtsberatung. Unsere Einschätzung kann die Beratung eines Rechtsanwalts nicht ersetzen. Solltest du den Verdacht haben, um dein Widerrufsrecht gebracht worden zu sein, nimm Kontakt mit uns auf.
JETZT BEANTRAGEN My Free Farm von Upjers
Im Shop von My Free Farm von Upjers fehlte bei unserer Recherche im Januar 2021 jeder Hinweis auf das gesetzliche Widerrufsrecht. Sowohl in der Kaufabwicklung, als auch bei den nachvertraglich erforderlichen Pflichtinformationen. Upjers muss hier dringend nachbessern.
Derzeit besteht das Risiko, dass viele Verbraucher keine Kenntnis von ihrem Widerrufsrecht erlangen und deshalb ihre Verträge bis zu zwölf Monate und 14 Zage widerrufen können.
Im Spiel Wurzelimperium des selben Anbieters ist die Umsetzung besser. Dort findet sich im Gegensatz zu My Free Farm eine Check-Box mit dem Verzicht auf das Widerrufsrecht.
Allerdings fehlt auch hier die zuvor erforderliche Belehrung über das Widerrufsrecht. Ein Verbraucher kann aber nicht auf ein Recht verzichten, über das er nicht in der vorgeschriebenen Weise belehrt wurde.
Zudem erfolgte nach unserem Testkauf keinerlei Bestellbestätigung. Auch die nachvertraglich geschuldeten Pflichtinformationen wurden so nicht zur Verfügung gestellt. Wir sind deshalb der Auffassung, dass hier nicht wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurde, so dass der Verzicht nicht wirksam ist. In der Folge lassen sich die Verträge für zwölf Monate und 14 Tage widerrufen.
*Es handelt sich bei dem vorstehenden Beispiel nicht um Rechtsberatung. Unsere Einschätzung kann die Beratung eines Rechtsanwalts nicht ersetzen. Solltest du den Verdacht haben, um dein Widerrufsrecht gebracht worden zu sein, nimm Kontakt mit uns auf.
JETZT BEANTRAGEN World of Warcraft von Blizzard
Beim Abschluss des World of Warcraft Abonnements über einen Account bei battle.net gibt Blizzard im Februar 2021 keinen Hinweis auf das gesetzliche Widerrufsrecht. Nach einem Klick auf „Jetzt abonnieren!“ öffnet sich eine Seite zur Eingabe des Zahlungsmittels. Über einem Button mit der Aufschrift „Abonnieren“ heißt es dort ohne anzuklickende Check-Box:
“Durch das Klicken auf „Abonnieren“ erklären Sie sich mit der Blizzard-Endbenutzerlizenzvereinbarung, den Verkaufsbedingungen von Blizzard und der sofortigen Lieferung Ihrer Bestellung einverstanden. Sobald der Liefervorgang begonnen hat, verlieren Sie Ihr Widerrufsrecht.“
Diese Vorgesehnsweise verstößt gleich mehrfach gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Zunächst müsste Blizzard über das bestehende Widerrufsrecht belehren, bevor der Verbraucher darauf verzichten kann.
Zudem ist gerichtlich geklärt, dass ohne Check-Box nicht die Voraussetzungen für einen ausdrücklichen Verzicht auf das Widerrufsrecht gegeben sind. Der Klick auf den Button „Abonnieren“ allein reicht nicht, um zwei geschäftliche Handlungen gleichzeitig auszuführen. Auch die Bestellbestätigung enthält keinen (deutlichen) Hinweis mehr auf das Widerrufsrecht und dessen Erlöschen.
*Es handelt sich bei dem vorstehenden Beispiel nicht um Rechtsberatung. Unsere Einschätzung kann die Beratung eines Rechtsanwalts nicht ersetzen. Solltest du den Verdacht haben, um dein Widerrufsrecht gebracht worden zu sein, nimm Kontakt mit uns auf.
JETZT BEANTRAGEN